Männergesangverein 1883 Kerzenheim e.V.
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Geschichte

 

Der folgende Aufsatz über die Geschichte des MGV Kerzenheim, von seiner Gründung bis zum 100jährigen Jubiläum im Jahr 1983, wurde anläßlich dieses Jubiläums vom damaligen Pfarrer der Protestantischen Kirchengemeinde, Dr. Hermann Barth für die Festschrift verfaßt. Er gewährt interessante Einblicke in das Vereinsleben vor dem Hintergrund der jeweils vorherrschenden sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse.


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Der Gesangverein Kerzenheim

 

Seit der Gesangverein Kerzenheim besteht, ist in den mittlerweile drei Protokollbüchern sorgfältig aufgezeichnet worden, was in den Generalversammlungen und Ausschußsitzungen verhandelt und beschlossen wurde. Was wir über die Geschichte des Vereins noch in Erfahrung brin­gen können, verdanken wir im wesentlichen diesen Aufzeichnungen. So ist es ein Zeichen unseres Dankes, wenn an dieser Stelle vor allem wei­teren die Namen der Schriftführer - soweit die sich aus den Protokollbüchern noch feststellen ließen - aufgeführt werden:

 

Schriftführer:

 

Lehrer Christian Zorn                           

Karl Wand

Peter Buch (ab 1892)

Georg Hellwig (ab 1986)

Philipp Will (ab 1902)

Gustav Rittersbach (ab 1920)

Peter Schneider (ab 1922)

Friedrich Steinbrecher (ab 1925)

Willi Brubacher (ab 1950)

Luitpold Bohrmann (ab 1953)

Friedrich Ebel (ab 1959)

Robert Haag (ab 1960)

Friedrich Ebel (ab 1963)

Paul Thoni (ab 1965)

Walther Brauer (ab 1967)

Hans Bohrmann (ab 1981)

 

Neben den Schriftführern sollen nun auch zugleich die Namen der Vorstände und Dirigenten aufgeführt werden - Sie waren es, die Leben und Gedeihen des Vereins maßgeblich bestimmt haben:

 

1. Vorstände:

 

Peter Steinbrecher III. (ab 08.01.1884)

Lehrer Christian Zorn (ab 10.06.1884)

Karl Wand III. (ab 1888)

Jakob Siebecker (ab 1892)

Jakob Heinrich I. (ab 1898)

Peter Schneider (ab 1922

Jakob Adam (ab 1926)

Philipp Buch (ab 1932)

Jakob Adam (ab 1950)

Philipp Bohrmann (ab 1953)

Jakob Brauer (ab 1956)

Emil Brauer (ab 1967)

Friedrich Ebel (ab 1979)

Hans Bohrmann (ab 1986)

Dirigenten:

 

Lehrer Christian Zorn (ab 1883)

Lehrer Philipp Weppler (ab 1892)

Jakob Eichler (ab 1896)

Peter Maul (ab 1902)

Lehrer Ludwig Meier (ab 1920)

Lehrer Rudolf Radenheimer (ab 1932)

Lehrer Karl Reber (ab 1950)

Jakob Zill (1956)

Josef Kammer (1956)

Jakob Zillab (1956)

Lehrer Heinz Feth (ab 1959)

Willi Feix (ab 1962)

Siegfried Kröhl (ab 1998)

 

Das Material, das die Protokollbücher und einige wenige andere Quellen zur Geschichte des Gesangvereins beibringen, ist in der folgenden Dar­stellung in acht Kapital eingeteilt

 

I.  Die Anfänge

 

Der heutige Männergesangverein Kerzenheim - zunächst hieß er aller­dings nur: “Gesangverein Kerzenheim", ist im Jahr 1883 entstanden. Aber er war nicht der erste Verein seiner Art in Kerzenheim. ­Im Landesarchiv in Speyer wird ein Dokument aufbewahrt, demzufolge bereits im Jahr 1824 ein Musikverein in Kerzenheim bestanden zu haben scheint. Das sechs Seiten umfassende Dokument enthält die “Gesetze des Music-Vereins zu Kerzenheim" - heute würde man von einer Satzung sprechen. Was die 24 Paragraphen dieser Satzung über den Musikverein zu erkennen geben, versetzt den heutigen Leser in Erstaunen:

 

§ 1.   Der Zweck der Gesellschaft ist Erlernung gewisser musikalischer

          Instrumenten unter Anleitung eines Musikverständigen.

 

§ 4.  Außer denen zum Unterricht bestimmten Stunden wird vom Vor­stand auch  noch eine andere Stunde festgesetzt werden, welche zur Privat-Übung bestimmt ist, und worin eines von dem Musikdirigenten bestimmtes Mitglied dirigiert

 

­§ 6.   Jeder, welcher in der Unterrichts- oder Übungsstunde nicht erscheint, ohne eine gegründete Ursache angeben zu können, zahlt sechs Kreutzer Strafe.

 

§7.    Sollte sich ein Mitglied beigehen lassen, während der Unterrichts oder Übungsstunden Unordnung oder sonstigen Unfug zumachen und dadurch die übrigen stören, oder sonstigen Befehlen des Musikdirigen­ten, welche die Handhabung der Ordnung bezwecken, keinen Gehorsam leisten, so zahlt er zwey Kreuzer Strafe. In die Gesellschaft kann jeder aufgenommen werden, welcher die er­forderlichen Vorkenntnisse besitzt. Über die Aufnahme beschießt der Vorstand nach Vernehmung des Musiklehrers.

 

§11. Jedes Mitglied kann sich ein beliebiges Instrument zur Erlernung wählen, welches er jedoch nicht willkührlich vertauschen kann: nur dann soll Ihm dieses erlaubt sein, wenn er auf denn neugewählten Instrumente schon eine solche Fertigkeit besitzt, daß dadurch keine Störung im Gan­zen entsteht.

 

§12.  Auf dem einmal gewählten Instrumente ist jedes Mitglied verpflich­tet, sich gehörig zu üben, um durch Nachläßigkeit keine Unordnung ins Ganze zu bringen Sollte es jedoch der Fall seyn, daß ein Mitglied in die Übungsstunde oder Unterrichtsstunde käme, ohne ein Stück gehörig eingeübt zu haben, so zahlt der drey Kreuzer Strafe. Auf diese Strafe hat der Musiklehrer ausschließlich zu erkennen.

 

§15.  Folgende Instrumente werden von der Gesellschaft angeschafft
 

a)      Zwey lnventionshörner;

b)      Ein Posthorn­

c)      Ein Contrbaß;


zu deren Anschaffung jeder gleichheitlich beitragen muß

 

§18. Die übrigen Instrumenten muß sich jedes Mitglied selbst aus eigenen Mitteln anschaffen, und bleibt auch sein Eigenthum.

 

§21.  Die Gesellschaft hält eine gemeinschaftliche Casse, dieselbe wird gebildet:

a)      Aus den eingehenden Strafgeldern

b)      Aus demjenigen, was sich die Gesellschaft durch ihre Kunst verdie­nen sollte;

c)      Aus Zuschusse der einzelnen Mitglieder."

 

Man bedenke: Kerzenheim war in jener Zeit ein Dorf von nur 856 Einwoh­nern (159 Katholiken, 641 Protestanten und 31 Juden; so die Angaben für 1825 im „Pfalzatlas“ der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Textband, 5. Heft, Seite 170). Aber die Satzung läßt ein anspruchvolles Konzept erkennen. Vermutlich muß man den Kerzenheimer Musikverein in einem Zusammenhang mit den zahlreichen dörflichen Musikvereinen des westpfälzischen ,,Musikantenlandes'' sehen, die ja in der Regel hohen musikalischen Ansprüchen genügten. Die in der Sat­zung genannten drei Instrumente deuten darauf, daß Blechblasmusik im Vordergrund stand; Inventionshörner waren die Vorläufer des heutigen Waldhorns, sie hatten keine Ventile, sondern Stimmzüge unterschiedli­cher Länge; der Contrbaß entspräche dann unserer heutigen Tuba. Aus­geschlossen ist es freilich nicht, daß der genannte Contrbaß den Streich-Kontrabaß meint und daß der Musikverein Kerzenheim überhaupt eine sehr gemischte Instrumentenbesetzung aufwies. Wie lange der Kerzenheimer Musikverein existierte ist unbekannt; außer der Sat­zung ist nichts überliefert.

 

Der Musikverein gehört im engeren Sinne in die Vorgeschichte des Ker­zenheimer Posaunenchores. Aber in einem weiteren Sinne zeigt er doch auch daß Kerzenheim ein musikalisches Dorf war und daß Vereine mit musikalischer Zielsetzung hier einen fruchtbaren Boden fanden.
Das geht auch aus zwei Schriftstücken hervor, die das Gemeindearchiv (heu­te in Eisenberg) enthält. Sie sind Zeugen dafür, daß bereits im Jahr 1847 ein Gesangverein im Dorf gegründet wurde

Am 22. April 1841 richtete das Bürgermeisteramt (Unterschrift: Brubacher) ein Schreiben an das Königliche Landkommissariat in Kirchheim­bolanden und unterbreitete ihm die Satzungen des am 5. April begründen Gesangvereins „zur gütigen Beantragung ihrer Genehmigung von Hoher Königl. Regierung“. So war das damals: Die Pfalz gehörte zum Kö­nigreich Bayern und die bayerische Regierung mußte den Gesangverein ausdrücklich zulassen. Das Bürgermeisteramt empfahl solche Zulas­sung mit warmen Worten: „Der Zweck eines solchen Vereins“ sei, „sehr schön und erhaben“, und ihm stehe in Kerzenheim ,,ein besonderes Ge­deihen und guter Fortgang in Aussicht“. Schon am 28. April wurde von der Königlichen Bayerischen Regierung der Pfalz in Speyer die Genehmigung ausgefertigt: „Im Namen seiner Majestät des Koenigs". Vom weiteren Geschick dieses Vereins ist nichts bekannt. Es mag sein daß er im Zuge der Revolution von 1848 und der politischen Reaktion darauf sich selbst auflöste oder sogar aufgelöst wurde.

 

35 Jahre später beginnt dann die Geschichte des heutigen Gesangvereins. Die erste außerordentliche Versammlung des ,,Gesangvereins Kerzenheim“ fand zwar erst am 8. Januar 1884 statt; aber die späteren Stiftungsfeste lassen erkennen, daß das Jahr 1883 als Gründungsjahr galt. Wahrscheinlich begann das gemeinsame Singen 1883, während die regelrechte Vereinsgründung erst 1884 erfolgte. Der provisorische Ausschuß bestand neben Dirigent Christian Zorn (Lehrer in Kerzenheim) aus 6 weiteren Mitgliedern: Peter Steinbrecher III. (1. Vorstand), Jakob Siebäcker (2. Vorstand), Karl Heinrich, Georg Wendel, Adam Kromrey und Valentin Becker (Rechner). Wiederum bedurfte die Gründung der Geneh­migung der bayerischen Regierung. Der Vorstand richtete ein solches Ersuchen am 11. Januar 1884 an das „verehrliche kgl. Bezirksamt" in Kirchheimbolanden. Dieses teilte unter dem 23. Januar dem Bürgermei­steramt in Kerzenheim mit, daß „gegen die Gründung des genannten Vereins in polizeilicher Hinsicht nichts zu erinnern ist“.

Diese Genehmigung erstreckte sich auch auf die Statuten des Vereins. Einzelne Paragraphen daraus geben aufschlußreiche Hinweise auf die damaligen Vereinsverhältnisse:

 

§1.    Zweck des Vereins ist die Ausbildung im Gesang geistlicher und weltlicher Lieder

 

§ 2.   Der Verein besteht aus

          a)  aktiven,

          b)  aus passiven Mitgliedern.

 

§ 3.   Die Aufnahme in den Verein ist vom 18. Lebensjahre an gestattet und wird durch   Abstimmung der aktiven Mitglieder mit Stimmenmehrheit entschieden. Nur zum Gesang taugliche Mitglieder können aktiv wirken­. Jedes aktive Mitglied verpflichtet     sich, bis zum 40-Lebensjahr beim Ge­sang regelmäßig mitzuwirken.


 

§ 5.   Der Verein wählt aus den aktiven Mitgliedern sechs Ausschußmitglie­der zu welchen der Dirigent als siebtes Ausschußmitglied zählt. Diese sieben wählen unter sich einen ersten und zweiten Vorstand und einen Rechner…

 

§ 7.   Der Beitrag der Neuaufzunehmenden beträgt eine Mark. Der monatliche Beitrag, welcher immer am Anfang jedes Monats erhoben werden soll, 20 Pfennige. Wer mit der Zahlung des monatlichen Beitrages im Laufe des ganzen Monats ausbleibt, wird durch den Vereinsdiener hierzu auf­gefordert und im Falle absichtlicher Entziehung aus dem Verein ausgeschieden.

 

§ 8.   Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, den Gesangsübungen und Ausführungen mit dem der Sache und dem Orte gemäßen Anstande regelmäßig anzuwohnen und dabei den Anordnungen des Dirigenten sich bereitwillig zu fügen. Versäumnisse der Übungen und Ausführungen sind nur zu entschuldigen durch Krankheit des betr. Mitglieds selber oder naher Fa­milienmitglieder, durch sonstige dringende Verhältnisse, und sind dem Dirigenten oder Vorstand vor- oder doch bald nachher anzuzeigen. Un­entschuldigte Versäumnisse werden mit 10 Pfennigen bestraft. Dreimal aufeinanderfolgendes mutwilliges Versäumen der Gesangübungen so­wie ein ungebührliches, den Verein entehrendes Betragen hat Ausschei­dung zur Folge. Zeitweilige Dispens wird nötigenfalls gewährt, wie bei längerer Ortsabwesenheit, Militärpflicht etc.

 

§ 10. Der Verein hält jedes Jahr ein Konzert mit darauffolgendem Ball."

 

Diese Statuten blieben immerhin 70 Jahre in Geltung und sind in man­chen Teilen gewiß auch heute noch bedenkenswert

 

 

 

II. Schatten der Zeitgeschichte

 

,,Ausbildung im Gesang geistlicher und weltlicher Lieder": So umschreibt § 1 der Statuten den Zweck des Vereins. Diese Zweckbestim­mung macht einen Gesangverein vom wechselnden Geschehen der Poli­tik einigermaßen unabhängig. Aber dennoch steht er nicht außerhalb seiner Zeit. Immer wieder legte sich der Schatten der Zeitgeschichte auch auf das Leben und Ergehen des Gesangvereins Kerzenheim. Schon die Auflagen, die die bayerische Regierung dem 1847 begründeten Gesangverein machte, legen davon ein beredtes Zeugnis ab. Diese Aufla­gen sind wohl nur begreiflich aus der vorrevolutionären Stimmung des Jahres 1847 und der entsprechenden Ängstlichkeit der damaligen Re­gierungen gegenüber allen Vereinen. Jeder Verein konnte eine verkapp­te politische Vereinigung sein, und bei den Gesangvereinen im besonde­ren kam es darauf an, was für Lieder sie sangen, im Klartext: daß sie kei­ne freiheitlichen Lieder sangen. So hieß es in der Genehmigung vom 28. April 1847 unter anderem­

 

„1)     Die Gesangübungen dürfen unter keiner Voraussetzung in einem Wirtshause oder dgl. abgehalten werden oder über die Polizeistunde hinaus währen. Auch sollen dieselben höchstens dreimal in der Woche stattfinden.



 

2)      Den Polizeibehörden steht der Zutritt zu diesen Gesangsübungen je­derzeit offen.

3)      Ueber die Druckschriften, Musikalien usw. des Vereins ist ein Catalog anzulegen und evident zu halten, dessen Vorlage auf Verlangen der Polizeibehörden jedesmal unverweilt zu bewirken ist.

 

4)      Dem Kgl. Landkommissariat ist jährlich ein Verzeichniß der Vereinsmit­glieder, unter Bezeichnung des Ausschusses, zuzustellen."

 

Die politische Lage des Jahres 1847 bedarf einer kurzen Erläuterung. In ganz Europa regte sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts das Verlangen nach mehr Freiheit für das Volk. Die herrschenden Monar­chien und die herrschenden Schichten sahen sich davon unmittelbar be­droht. In der Pfalz als einem Teil des Königreichs Bayern waren die Frei­heitsbestrebungen am deutlichsten im Hambacher Fest von 1832 hervorgetreten. 1846 schrieb der Regierungspräsident der Pfalz, von Schrenk, an das bayerische Staatsministerium des Inneren, daß es in der Pfalz „vor allem zu konfessionellen Spannungen käme und die Hal­tung der bayerischen Regierung bei großen Teilen der protestantischen Bevölkerung auf Unverständnis stoße“. Von Schrenk meinte weiter, daß es nur weniger Einflüsse von Außen bedürfe, um die Pfalz von Bayern zu trennen. Eine weitere Verschärfung der Lage erbrachte eine von Georg Friedrich Kolb, dem Redakteur der „Neuen Speyerer Zeitung“ herausge­gebene Schrift mit dem Titel „Die Steuerüberbürdung der Pfalz gegenüber der Besteuerung der übrigen baierischen Kreise“. Die Kreisregie­rung war unterdessen mit der heiklen Frage beschäftigt, verschiedene Anträge auf Genehmigung von Turnvereinen zu prüfen. Zwar wurden die Genehmigungen unter gewissen Auflagen erteilt, ganz wohl dürfte der Kreisregierung bei ihrer Entscheidung aber in Anbetracht der Tatsache, daß sich gerade die Turnerschaften schon immer liberales und nationa­les Gedankengut zu eigen gemacht hatten, nicht gewesen sein. Das Jahr 1847 schließlich brachte der pfälzischen Bevölkerung auch mate­riell große Not. Als Folge einer Mißernte kam es zu einer Verteuerung der Lebensmittel. (W. Schindler, Pfälzer Heimat, Jahrgang 30, S.147). Diese Hinweise beleuchten sehr genau den Hintergrund für die dem Ker­zenheimer Gesangverein gemachten Auflagen.

 

Das weitere Schicksal dieses Gesangvereins bleibt im Dunkeln. Man muß berücksichtigen, daß die politischen Ereignisse der Jahre 1848/49 gerade in der Pfalz sehr turbulent waren. „Am 3. März 1848 rief die „Neue Speyerer Zeitung“ Könige und Fürsten auf, die „Forderungen des deut­schen Volkes nach Pressefreiheit, allgemeiner Volksbewaffnung, Revi­sion der meisten Verfassungsurkunden etc. zu erfüllen" (Schineller S. 147). Der bayerische König sicherte wie die anderen deutschen Fürsten einige Zugeständnisse zu (die “Märzfreiheiten"). Am 30. April 1848 wur­den in Bayern die Wahlen zur Nationalversammlung durchgeführt. Diese verfassungsgebende Nationalversammlung tagte sodann in der Frank­furter Paulskirche und erarbeitete die „Grundrechte des deutschen Vol­kes''. Am 23. April 1849 teilte jedoch die bayerische Regierung mit, daß die Reichsverfassung in Bayern nur mit der Zustimmung der Krone und der Kammern Rechtskraft erhalten könne. Dies führte am 2. Mai in Kai­serslautern zur Gründung eines „Landesausschusses für Vertheidigung und Durchführung der deutschen Reichsverfassung“.
Der Landesausschuß mobilisierte am 12. Mai die wehrfähige männliche Bevölkerung; am 16. Mai wählte eine Volksversammlung in Kaiserslautern die „Provi­sorische Regierung der Pfalz"  Das „Königliche Gesamt-Staats-Ministerium" ließ daraufhin am 22. Mai bekanntgeben:

 

„1.                                           Die Rheinpfalz wird als eine im Zustande des Aufruhrs befindliche Provinz betrachtet.

2.  Die Errichtung der provisorischen Regierung ist ein Akt des Hoch­verrathes.“

 

Bald darauf rückten preußische Truppen in der Pfalz ein und besetzten am 21. Juni Speyer (vgl. Schineller S. 148; auch R Loose, Der pfälzische Aufstand von 1849 und die Gienanth'schen Waffenlieferungen, Pfälzer Heimat, Jahrgang 30, S. 103-107).

Auch der badische Großherzog bediente sich übrigens preußischer Truppen, um die Volkserhebung in Baden niederzuschlagen. Im Juli fiel die von den Aufständischen gehaltene Festung Rastatt, es kam zu Standgerichten mit Massenerschießungen, etwa 80.000 Badener wan­derten aus politischen Gründen aus.

Es würde nicht verwundern, wenn der 1847 gegründete Kerzenheimer Gesangverein diesen unruhigen Zeiten bald nach seiner Gründung zum Opfer gefallen wäre. Daß die Ereignisse von 1847/49 auch in Kerzenheim spürbar wurden, belegen einige Hinweise in den Akten des Pfarramts So wurde Pfarrer Bickel mündlich von einer Bewegung von 1848/49 sei­tens der Kerzenheimer und von Widerstreben gegen die Heranziehung zur Volkswehr berichtet. 1852 klagt der damalige Pfarrer im Jahresbericht über Disziplinlosigkeit „bis zu einem gefährlichen Grade" und nächtliches Herumtreiben der Jugend als Folge der Revolutionsjahre. 1954 erzählte das Kerzenheimer Gemeindeglied Jakob Brubacher, damals 93 Jahre alt, Pfarrer Melcher folgende Begebenheit: Sein eigener Schwiegervater, ein gewisser Bernhard, ein Kerzenheimer Jäger, habe beim Durchzug der preußischen Truppen in der Revolutionszeit - es müß­te also im Juni 1849 gewesen sein - ein Attentat auf den späteren Kaiser Wilhelm geplant und schon mit schußbereiter Waffe hinter dem Fenster im Anschlag gestanden, um den die Truppen anführenden preußischen Kronprinzen zu erschießen; als er jedoch in die Augen des Prinzen ge­blickt habe, habe er die Waffe sinken lassen und sei fortan ein Patriot geworden.

 

 

Der 1. Weltkrieg hatte zur Folge, daß die Vereinstätigkeit ausgesetzt wurde. Ab August 1914 fanden keine „Gesangstunden" - heute sagen wir: Singstunden - mehr statt.  Erst im Februar 1920 lebten die Aktivitäten des Vereins wieder auf.

 

Einige Eintragungen aus den Jahren 1922 bis 1924 spiegeln die Ereignis­se der Inflationszeit wieder. Die Vergütung des Dirigenten mußte mehr­fach neu angepaßt werden:

 

12.12.1922:     für jede Gesangstunde 150 Mark,

23.06.1923:     für 5 Gesangstunden 5.000 Mark.

 

Entsprechendes gilt für den Mitgliedsbeitrag:

 

12.12.1922:     für Aktive ab 1.1.1923 monatlich 8 Mark,

01.02.1923:     für Aktive im 1.  Quartal 1923  50  Mark,

     23.06.1923:     für Aktive im 2. Quartal 1923  250 Mark.

 

Nach der Währungsreform kehrte man dann am 5. April 1924 zu „norma­len" Zahlen zurück. Der Mitgliedsbeitrag wird für Aktive auf 10 Pfennige monatlich festgesetzt.

 

Die große Wirtschaftskrise ab 1929 läßt sich bis in die Aktivitäten des Gesangvereins verfolgen. So werden am 5.2.1933 einem Mitglied „seine Monatsbeiträge wegen großer Notlage gestundet“. Im Frühjahr 1932 beraten Gesangverein, Turnverein, Radfahrerverein und Kirchenchor über einen „Wohltätigkeits-Abend zu Gunsten der hiesigen Armen". Je­doch kann man sich nicht einigen, wie die Einnahmen verwendet wer­den sollen; Lehrer Lahr findet dann Zustimmung für seinen Vorschlag, aus der Einnahme eine Kinderspeisung (Milchabgabe) für die bedürfti­gen Kinder aller acht Klassen zu finanzieren. Der Wohltätigkeitsabend ist am Ende eine umfangreiche Veranstaltung mit 26 Nummern (die Ver­eine, die Lehrer mit Musikvorträgen, Pfarrer Morgenstern mit Lichtbil­dern, Georg Schneider mit Pfälzer Mundartdichtungen). Er erbringt eine Einnahme von 99,45 Mark. Die Lehrer übernehmen die Milchabgabe; eigens wird vermerkt: „Lehrer Vatter hat sich bereit erklärt, dass die Milch für die Schulkinder jeden Morgen von seiner Frau abgekocht wird, um den Kindern die Milch in warmem Zustand zu verabreichen" (23.4.1932).

 

Aufschlußreich ist auch ein Eintrag vom 19.5.1928, es geht um den Zu­tritt zu Vereinsveranstaltungen: „Die Dienstmädchen haben freien Zu­tritt, sobald die Herrschaft beim Verein ist, dagegen muß der Dienstknecht bezahlen.

 

Der NS-Zeit begegnet man im Protokollbuch zum ersten Mal am 16.12.1932 - hier noch auf einer unverfänglichen Ebene. Es wurde beschlos­sen, „der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, Ortsgruppe Kerzenheim, die Theaterbühne zur festgesetzten Leihgebühr von 5,-- Mark zu überlassen". Was am 13.9.1933 vermerkt ist, betrifft hingegen einen massiven Eingriff der NS-Politik in die Geschicke des Gesangvereins: Im Zuge der sogenannten „Gleichschaltung“ verlieren die Gesangvereine ihre bisherige Eigenständigkeit. Sie werden künftig vom Netz der nationalsozialistischen Organisation erfaßt; dies äußert sich im Zwangsan­schluß an den neugebildeten Sängerbund Westmark. Schon am 29.11.1933 lesen wir, daß der Gesangverein zusammen mit den anderen Ver­einen des Dorfes eingesetzt wurde, Aufklärungsbroschüren über das Winterhilfswerk der NSDAP kostenlos an alle Haushalte zu verteilen, und zusätzlich einen Kostenanteil von 30,-- Mark für die Gesamtaktion zu tra­gen hat. Am 22.6.1935 veranstaltete der Verein ein Liedersingen an 5 Plätzen des Dorfes, „wobei kurze Ansprachen gehalten wurden über den Zweck und die Ziele der Gesangvereine im Dritten Reich“". Beim Konzert mit anschließendem Ball am 28.3.1937 gewährte der Verein, “Soldaten in Uniform sowie auch Arbeitsdienst" Befreiung von Eintritts- und Tanzgeld - so fügte sich der Gesangverein ein in die große nationale Bewe­gung.

 

Der 2. Weltkrieg, auf den diese Bewegung zuführte und in den sie alles mit hineinriß, brachte die Aktivitäten des Gesangvereins zum Erliegen. Erst am 20.5.1950 wurde der Verein wieder ins Leben gerufen.

 



 

III.  Disziplin

 

De Statuten des Vereins aus dem Jahr 1884 legen, wie § 8 zeigt,  größten Wert auf Disziplin der Sänger im Besuch der Singstunden. Wenn man die 100 Jahre der Vereinsgeschichte im ganzen überblickt, muß man feststellen, daß die Disziplin immer wieder zu wünschen übrig ließ und daß Vorstand und Dirigent fortwährend durch Sanktionen und ernsthaf­te Mahnungen zu mehr Disziplin anhalten mußten. In den ersten Jahr­zehnten scheute man sich nicht, die im § 8 vorgesehene Sanktion des Vereinsausschlusses auch anzuwenden So heißt z.B. unter dem 15.12.1920 „Die beiden aktiven Mitglieder …. (es folgen zwei Namen) sind nach § 8 der Vereinstatuten wegen unentschuldigtem, öfterem mutwilli­gem  Fernbleiben  der  Gesangsübungen  aus  dem  Verein auszuschließen“. Ja man hat zwischenzeitlich die Regelungen des § 8 noch verschärft; am 15.11.1889 wurde beschlossen: ,,Solche Mitglieder, die eine halbe Stunde ohne triftigen Grund zu spät kommen, sind mit 5 Pfennig zu bestrafen" - und 5 Pfennig war damals allerhand!

Auch in anderer Hinsicht achtete man auf Disziplin; am 16.2.1922 ist im Protokoll festgehalten „Wegen ungebührlichen, das Ansehen des Ver­eins herabmindernden Benehmens im Vereinsball am 11. Februar 1922 werden die Mitglieder (es folgen 5 Namen) auf die Dauer von drei Jahren aus dem Verein ausgeschlossen". Im Zusammenhang von Vereins­veranstaltungen scheint zu jener Zeit in Kerzenheim überhaupt manches im Argen gelegen zu haben; am 15.4.1924 heißt es: Bürgermeister Gauck habe die Vorstände der Vereine aufs Bürgermeisteramt bestellt und sie ersucht, „ihr Möglichstes zu tun, daß bei Vereinsveranstaltun­gen mehr Ordnung herrscht"; die Vereine stimmen sich dann ab, daß Ausschlüsse bei einem Verein auch für die anderen gelten; dieser „Be­schluß soll solange aufrecht bleiben, bis in Kerzenheim wieder geordne­te Zustände herrschen"(!).

In der jüngeren Vergangenheit war man mit Straf- und Ausschlußmaß­nahmen zurückhaltend. Es blieb bei ernsten Vermahnungen: Vorstand Adam ,,legte jedem Sänger ans Herz, die Übungsstunden besser und re­gelmäßig zu besuchen" (10.2.1951) - und solche Worte mußten von nun an häufiger gesprochen werden. Schon 1956 taucht einmal die düstere Drohung auf, daß bei weiter nachlassender Disziplin die Singstunden nicht mehr aufrecht erhalten werden könnten und der Verein sich auflösen müßte (4.5.1956). Zu einer regelrechten Krise kam es 1958/59; sie hing auch mit der Person des Dirigenten zusammen; auf der Generalversammlung am 11.1.1959 beklagt der 1. Vorsitzende den „Zwiespalt un­ter den Sängern" und das ,,Nichtbesuchen der Singstunde, das ja hauptsächlich der Dirigentenfrage zuzuschreiben ist, aber auch auf die Sän­ger" ein schlechtes Licht wirft.; die Gewinnung eines neuen Dirigenten löste dann die Krise.

 

Der Kampf um einen regelmäßigen Besuch der Singstunde ist bis heute nicht zu Ende. Man ist schon froh, wenn man im Protokoll vermerken darf: Der Singstundenbesuch hat sich „um 5 % gebessert“. Nach der Anwesenheitsliste waren im Durchschnitt 72 % der Sänger anwesend, 23 % waren entschuldigt, und nur 5 % fehlten unentschuldigt'' (so der Jahresbericht für 1972). Im Jahresbericht für 1973 wird lobend hervorge­hoben, daß es Sänger gibt, die in keiner einzigen Singstunde gefehlt ha­ben (Engelbert Mayer, Huber Kaiser, Helmut Selzer). Bei einer Ausschußsitzung am 10.8.1976 mußte freilich der 1. Vorsitzende wieder be­richten, „daß der Singstundenbesuch der aktiven Sänger in der letzten Zeit sehr zu wünschen übrig läßt. Es sehe zur Zeit praktisch so aus, daß nur noch 50 % der Sänger am Singstundenbetrieb teilnehmen. Entspre­chend sehe es bei den offiziellen Vorträgen aus.“. Es gibt kaum einen Jahresbericht eines 1. Vorsitzenden, der nicht den Wunsch beinhaltet, die Sänger möchten die Teilnahme an den Proben (und Auftritten) ern­ster nehmen!

 

IV.  Geselligkeit und Kultur

 

Haben wir im vorigen Kapitel allerhand Vorgänge angesprochen, die so­gar den Bestand des Vereins gefährden konnten, so kommen wir in die­sem Kapitel zu Aktivitäten, die den Zusammenhalt und die Freude am Vereinsleben immer wieder gestärkt haben. Das war früher nicht anders als heute: Gesellige Zusammenkünfte gaben ein Gefühl der Gemein­schaft, und die Vorbereitung von kulturellen Veranstaltungen bedeutete einen belebenden Ansporn

Gelegenheit zur Geselligkeit waren die Darbringung von Ständchen bei Geburtstag oder Hochzeit, die jährlichen Ausflüge und Kaffeekränzchen sowie der Jahresball. Die älteste Form dieser geselligen Zusammen­künfte ist der Ball; er ist sogar in den Statuten verankert (§ 10). Ein ausgesprochener Vereinsball findet heute nicht mehr statt; meistens wer­den in der Fastnachtszeit und zur Kerwe Tanzveranstaltungen angeboten. Die Fastnachts-Tanzveranstaltung hatte noch in den 50er Jahren die Form eines Preismaskenballs; das beste Kostüm wurde prämiert. Bei den Maskenbällen wurden häufig auch noch Kappen zum Verkauf angeboten; einige Male ist im Protokollbuch eigens vermerkt, welche Kappen dafür bestellt wurden; auch wenn eine solche organisatorische Einzel­heit in einem Protokollbuch eigentlich wenig verloren hat, so ist es doch heute amüsant nachzulesen. Beispielsweise wurden am 27.12.1952 für den Maskenball 13 Dutzend Kappen bestellt, unter anderem 2 Dutzend Ulk, 2 Dutzend Pikkolo, 1 Dutzend Rennbahn,   1 Dutzend Sportmütze, 1 Dutzend Marine,  1 Dutzend Sigismund,  1 Dutzend Steiermark, 1 Dutzend Narrenzunft. Einige Maskenbälle bekamen ein eigenes Motto, z.B. 1958 ,,Froh und heiter ist die Weit beim M.G.V. im Narrenzelt' (6.1.1958).

Das Singen bei der Hochzeit ist erst seit 1927 üblich: dabei heißt es amüsanterweise im Protokollbuch (11.11.1927), daß ,,bei Hochzeits­feierlichkeiten der aktiven Sänger gesungen wird, ganz gleich, ob derselbe es haben will oder nicht"; gemeint war wohl, daß das Singen nicht abhängig ist davon, ob jemand ausdrücklich darum bittet oder nicht.

Ausflüge kamen erst nach dem 2. Weltkrieg auf (erstmals 1952) und fanden mehrfach mit dem Kirchenchor zusammen statt; man muß ja beden­ken, daß die Beschaffung eines Transportmittels für Gruppen zuvor nicht ganz einfach war; ein paarmal fuhr der Gesangverein in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg mit einem Lastwagen zu Sängerfesten (so z.B. am 9.7.-1935 mit Ludwig Merz nach Ludwigshafen zum Preis von 65,-- Mark). Die Geburtstagsständchen begannen 1954, und zwar wurde zunächst „jedem Mitglied ab 75. Lebensjahr, 80. und noch mehr“ gesungen, „ob er es ablehnt oder nicht“ (21.8.1954). Heute wird den Sängern ab dem 50. Ge­burtstag alle 5 Jahre gesungen, bei passiven Mitgliedern erst ab dem 65. Geburtstag; wer über 90 ist, bekommt jedes Jahr ein Ständchen darge­bracht. 1955 wird erstmals ein Familienabend zusammen mit den Frau­en der Sänger durchgeführt (24.9.1955):  „Hierzu soll von den Sängerfrauen je ein Kuchen gebacken werden und ein kleiner  Kaffee-Klatsch eingelegt werden"; es „werden ein paar Lieder zum Vortrag kommen und für musikalische Unterhaltung sorgen 2 Töchter von 2 aktiven Sän­gern mit ihrer Zither. Sollte der Abend gut einschlagen, wird er des öfteren wiederholt".


Der Abend schlug gut ein, und aus ihm entwickelten sich die Kaffeekränzchen, wo mit Kuchen und belegten Broten für das leibliche Wohl gesorgt ist, der Chor einige Lieder vorträgt und weitere Beiträge zur Unterhaltung (z.B. Gedichte) erwünscht sind.

1967 wurde das Sommernachtsfest im Garten von Jakob Schneider neu eingeführt (heute wegen der vielen Mirabellenbäume im Garten „Mirabellenfest“ genannt). Seit 1976 treffen sich die Sänger mit ihren Frauen einmal im Jahr zu einem Grillfest an der Hinterwaldhütte.

Auch bei den Konzerten, Theater- und Unterhaltungsabenden kam die Geselligkeit gewiß nicht zu kurz; aber in der Hauptsache ging es dabei um einen Beitrag zum Kulturleben des Dorfes. Ein Jahreskonzert ist zusammen mit dem Ball schon im § 10 der Statuten vorgesehen; die feste Verbindung mit dem Ball wurde später aufgegeben; auch ist aufgrund der Angaben in den Protokollbüchern zweifelhaft, ob wirklich jedes Jahr ein Konzert stattfand: sie waren wohl eher die Ausnahme - denn am 1.11.1956 heißt es bei der Vorbereitung des Weihnachtskonzertes: „Wenn alles so ausgeführt wird, wie es gedacht ist, dürfte das für unseren Ver­ein mal wieder ein kleiner Aufschwung sein, was höchst notwendig wä­re. Das letzte Jahreskonzert fand 1981 statt; zuvor war lange Jahre nichts gewesen. Seit 1975 singt der Chor am 1. Mai ab 7.00 oder 8.00 Uhr morgens in den Straßen des Dorfes. Besonders in den 20er und 30erJah­ren fanden etliche Theater- und Unterhaltungsabende statt; am 12.4.1931 hatte man dafür neben der Kapelle des Musikvereins Steinbach sogar den „Bellemer Heiner" (Gage: 60,-- Mark) engagiert.

 

 

 

V.  Singen als Dienst an anderen Menschen

 

-                                               Singen macht Freude. Es macht dem Freude, der selbst singt, und - jedenfalls meistens auch - dem, der zuhört und damit fängt der Dienst an anderen Menschen im und mit denn Singen bereits an: Mit dem Singen können andere Menschen erfreut werden. In einigen Situationen kann das Singen darüber hinaus aber ein beson­derer Dienst sein. Von früh an pflegte der Gesangverein Kerzenheim bei der Beerdigung von Mitgliedern zu singen. Schon am 8.4.1888 heißt es im Protokollbuch: „Der Gesangverein beteiligt sich mit Vortrag von je zwei Grabgesängen bei Beerdigungen aller Mitglieder (aktiven und passiven) und deren Ehefrauen". In jüngster Zeit fiel es aufgrund der berufli­chen Bindung immer schwerer, die Sänger für einen Werktagnachmittag zusammenzubringen; es ist schön, daß das Singen aus Anlaß einer Beer­digung deswegen nicht fallen gelassen wurde, sondern (so die Regelung seit Anfang 1978) im darauffolgenden Gemeindegottesdienst geschieht. In den 60er und 70er Jahren ist ein paarmal im Protokoll vermerkt, daß der Gesangverein im benachbarten Kreiskrankenhaus Kirchheimbolan­den gesungen hat. Singen kann sogar zu einer handfesten materiellen Hilfe werden - wenn nämlich durch ein Wohltätigkeitskonzert Geld für konkrete Hilfsmaßnahmen zusammengebracht wird; das Wohltätigkeitskonzert zugunsten der Milchspeisung von Schulkindern im Jahre 1932 ist bereits erwähnt werden; eine ähnliche Aktion fand 1969 zur Finanzierung einer medizinischen Behandlung statt.

 

 

 

VI.  Sangesfreunde an anderen Orten

 

Es ist ein alter Brauch, daß sich die Gesangvereine der Gegend gegen­seitig zu ihren Sängerfesten einladen oder anläßlich eines Wertungssingens die Freundschaften erneuert und vertieft werden. So hat auch der Gesangverein Kerzenheim Sangesfreunde in vielen Orten der Umge­bung. Zu drei Orten in weiterer Entfernung jedoch haben sich aufgrund persönlicher Kontakte - jedenfalls für eine Zeitlang - engere Bindungen ergeben: und zwar zu Nanzdietschweiler (über Fritz Bohrmann), zu Niedermendig (über Magda Mohr) und zu Weihenzell (über Georg Schiena­gel).  1954/55 besuchten sich die „Bruder-Vereine" Kerzenheim und Nanzdietschweiler gegenseitig mit Vereinsausflügen. Die Verbindungen nach Weihenzell wurden mindestens seit 1962 gepflegt; in jenem Jahr fand jedenfalls die erste Fahrt nach Weihenzell statt; 1963 erfolgte dann ein erster Gegenbesuch aus Weihenzell; im Protokollbuch heißt es von diesem Besuch (14.7.1963): „Mancher der Gäste bekam Respekt vor dem Pfälzer Wein"; das 2-Tage-Wochenend-Programm, bei dem „beide Vereine geschlossen den Gottesdienst" besuchten, endete in Bad Dürk­heim; dort wurde „das große Faß von außen und von innen bestaunt und auch dem Pfälzer Wein am Ort seiner Herkunft nochmals tüchtig zuge­sprochen''.

Zu einer erfolgreichen und geschätzten Einrichtung hat sich seit 1973, in der heutigen Form ab 1976, das Verbandsgemeindesingen in Eisenberg entwickelt. Die Chöre aus Eisenberg, Steinborn, Stauf, Ramsen und Ker­zenheim veranstalten dieses Konzert im Ev. Gemeindehaus.

 

 

VII.  Zahl der Mitglieder und Sänger über die Jahrzehnte

 

Gelegentlich ist im Protokollbuch vermerkt, wieviele Mitglieder zu dieser Zeit dem Gesangverein angehörten. Es ist recht interessant, diese Zahlen miteinander zu vergleichen:

 

Zahl der Mitglieder insgesamt:

1923:           246

1932:           203

1960:           138

1961:           163

1967:           156

1972:           178

Stand am Anfang des Jubiläumsjahres 1983:  215

 

Zahl der Sänger:

 

 

1923:           39

1929:           36

1932:           42

1960:           24

1962:           26

1972:           38

Stand am Anfang des Jubiläumsjahres 1983:  30

 

VIII.  Frühere Jubiläums-Veranstaltungen

 

Das Fest des 1OOjährigen Bestehens ist ein besonderes Jubiläum. Aber weil die Kerzenheimer offenbar gerne feiern, sind auch frühere Jubiläen in reichlicher Zahl begangen worden. Ein erstes Mal ist das in den Protokollbüchern für das 45jährige Stiftungsfest im Jahre 1928 vermerkt. Es fand am 30. Juni und 1. Juli statt und begann am Samstagabend mit einem Fackelzug durch die Ortsstra­ßen; daran schloß sich das Festbankett im Saal von Karl Köhler an; wäh­rend des Banketts überreichten die Sänger „ihrem geehrten Dirigenten" Ludwig Meier den von ihnen gestifteten Dirigentenstab". Auch dies ist im Protokoll festgehalten;  „Die Feier endete gegen 1 Uhr nachts". Am Sonntag wurde ab 13.30 Uhr unter Beteiligung von Nachbarvereinen ein Umzug durchgeführt. Im Verlauf des anschließenden Festaktes spra­chen die „Jungfrauen Fräulein Frieda Adam und Alwine Hambel" einen Prolog und übergaben die neue Vereinsfahne (samt Fahnenschleife und Fahnenquaste); für die neue Fahne hatte im übrigen die von der alten Fahne abgetrennte Stickerei Verwendung gefunden. Noch ein Nachwort zur neuen Fahne. Sie ist seit 1965 wiederum alte Fahne, wurde aber we­nigstens „bei Regenwetter zur Schonung der neuen" 1965 angeschaff­ten Fahne auf Beerdigungen mitgeführt (22.1.1967). Das Fest von 1928 ging zu Ende mit einem abendlichen Festball. Ein Fest kostet auch Geld: Das 45jahrige Stiftungsfest erbrachte einen Fehlbetrag von 459,11 Mark (14.7.1928)

Schon fünf Jahre später im Jahre 1933 wurde das 50jährige Stiftungs­fest begangen - jedoch trotz der runden Zahl 50 in sehr viel bescheidene­rer Weise: wahrscheinlich war die damals seit Jahren andauernde Weltwirt­schaftskrise nicht dazu angetan, große Feiern zu veranstalten. Das Fest blieb beschränkt auf einen Festabend am 23. April (im Saal von K. Köhler Wwe), während dessen 33 Mitgliedern das Ehrendiplom für 40jährige Mitgliedschaft überreicht wurde.

 

 

Das 70jährige Stiftungsfest wurde am 20./21. Juni 1953 gehalten. Auf dem Sportplatz war eigens ein Zelt aufgeschlagen. Am Samstagabend fand das Festbankett statt; dabei wurden Mitglieder für 60jährige, 50jährige und 25jährige Mitgliedschaft geehrt: 60 Jahre Mitglied waren damals: Philipp Kern I., Peter Bohrmann, Johannes Steinbrecher IV. und August Brubacher; der gefallenen Mitglieder wurde eigens durch Pfarrer Melcher gedacht; die Sänger hatten zu ihrer Erinnerung eine Fahnenschleife gestiftet. Am Sonntag um 13.00 Uhr begann der Festzug, an der Spitze die Kapelle Müller und die Fest-Damen, dahinter die beteiligten ortsansässigen und auswärtigen Vereine. Auf dem Festplatz sprach Fräulein Hedi Reber den Prolog und heftete eine Schleife an die Fahne. Nach Festrede (Lehrer Reber) und Grußworten folgten ein Freund­schaftssingen bis 18.00 Uhr und abends ein gemütliches Beisammen­sein.

 

Einen ähnlichen Verlauf nach das 75jährige Stiftungsfest am 21./22. Juni 1958: am Samstagabend Festbankett im Festzelt, am Sonntag um 9.00 Uhr Festgottesdienst und anschließend Gefallenenehrung am Eh­renmal, um 11.00 Uhr Standkonzert, ab 13.00 Uhr Festzug; beim Festakt sprachen diesmal Edith Thoni, Wilma Bohrmann und Renate Bergsträßer den Prolog, auch wurde wieder eine Erinnerungsschleife an die Fahne geheftet. Am Freundschaftssingen nahmen acht auswärtige Ver­eine teil.



Das 80jährige Stiftungsfest am 13./14.7.1963 hatte seine besondere No­te durch die Anwesenheit der Weihenzeller Freunde.

Ein 80jähriges Stiftungsfest im Jahr 1968 ließ man aus finanziellen Gründen zu Gunsten des Sommernachtsfestes im Garten Schneider („Mira­bellenfest'') entfallen (14.1.1968). Von einem 90jährigen Stiftungsfest im Jahre 1973 werden im Protokollbuch (7.1.1973) nur einige Vorüberlegungen und Vorschläge mitgeteilt; dieses Jubiläum wurde jedoch nur im Rahmen des Kaffeekränzchens am 3.11.1973 begangen. Aber all diese Stiftungsfeste sind jetzt nur noch Erinnerung. Wir stehen

vor dem 100jährigen Jubiläum des Männergesangvereins Kerzenheim, und der Berichterstatter möchte schließen mit dem Wunsch, daß der Verein auch in der Zukunft Männer und Frauen zu seinen Mitgliedern zählen möge, die aus Freude am Singen die Mühe der Mitarbeit und der Überwindung von Krisen gerne auf sich nehmen.

 

Hermann Barth

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